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Tauchsportvertrag - Kurzauszug
 

Die ÖBf AG gestattet Tauchern die im Besitz einer gültigen Dive Card sind das Tauchen in den im Tauchkataster angeführten Gewässern in den ausgewiesenen Tauchzonen und innerhalb der angeführten Tauchzeiten (siehe dazu die Seeinformationen in dieser Dive Info).

 

Mitgliedsbetrieben der ARGE Tauchen Österreich ist zudem die Abhaltung von entgeltlichen wie unentgeltlichen Tauchkursen und geführten Tauchgängen in den im Tauchkataster angeführten Gewässern gestattet. Diese Berechtigung für Mitgliedsbetriebe der ARGE Tauchen Österreich zur entgeltlichen Abhaltung von Tauchkursen und geführten Tauchgängen bezieht sich auch auf die öffentlichen Gewässer wie den Attersee, Weißensee, Wörthersee, Millstätter See und dem Ossiacher See (hinsichtlich des Anteils der Bundesforste).

 

Zum Zweck der Tauchausübung sind ARGE Tauchen Mitglieder sowie Dive Card Besitzer berechtigt über Grundflächen der ÖBf AG oder der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) zu den Seen zu gehen, wobei eine Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu vermeiden ist. Das Betreten verpachteter Grundstücke ist nur mit Zustimmung des jeweiligen Pächters gestattet.

 

In den vertragsgegenständlichen Seen bestehende Tauchplattformen dürfen benützt werden, sofern keine andere Person über diese Plattformen verfügungsberechtigt ist. Die Errichtung weiterer Plattformen ist genehmigungspflichtig.

 

Unter Tauchen im Sinne dieses Vertrages ist das Tauchen mit und ohne Zuhilfenahme von Atemgeräten,welcher Bauart auch immer, zu verstehen.

 

Nacht und Eistauchen ist nur dann gestattet, wenn dies im Tauchkataster (Seeinfo im Folder) ausdrücklich angeführt ist.

 

Tauchsportveranstaltungen sind von diesem Vertrag nicht umfasst, sondern bedürfen einer eigenen Vereinbarung.

 

Der Betrieb von Kompressoren zum Befühlen von Tauchflaschen auf dem Vertragsgegenstand (Seen und ÖBf Grund) ist nicht gestattet.

 

Bei diesem Vertrag handelt es sich um keine Exklusivvereinbarung. Die ÖBf AG ist daher berechtigt, auch Dritten das Tauchen oder die sonstige Nutzung diesen Seen zu gestatten.

 

Die ÖBf AG kann keine Gewähr für einen bestimmten Zustand bzw. die ständige Benützbarkeit des Vertragsgegenstandes übernehmen.

 

Kurzauszug des Vertrages, verfasst von Andreas Pacher, Obmann der ARGE Tauchen Österreich, mit Stand vom Juli 2014. 

Unterzeichnung eines neuen Tauchsportvertrages beim ÖBf in Wien am 16.1.2008

Hans Dworak - TSVÖ Präsident

Georg Schöppl - Öbf Vorstand

Andreas Pacher - ARGE Tauchen Obmann

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